Wie wir bereits Anfangs dieses Jahres hier ankündigen konnten, ist 'tischreden' neu belebt worden. Inzwischen haben sich die Organisatoren auf ein Motto geeinigt und haben das Konzept leicht modifiziert, um den Anforderungen des 21sten Jahrhunderts gewachsen zu sein. Neu laden wir ein zu einem ganzen 'tischreden'-Wochenende. Dieses wird stattfinden im schönen Appenzellerland, wo wir den ästhetisch-kulinarischen Anspruch von 'tischreden' ein weiteres Mal mit tiefgründenden Reden paaren werden.

Stattfinden wird der Anlass am Wochenende vom 2./3. Oktober 2004 im Hotel Bären in Gonten und in der näheren Umgebung.

Wie gewohnt gibt es auch diesmal wieder einige Zitate zur Einstimmung ins Motto 'Was gilt' und zur allgemeinen Erbauung:

Gelten, wert sein, gültig sein, u.d., eig. aber entrichten, bezahlen u. ähnl. ein wort mit reichem und wichtigem hintergrund im alten leben, der sich daraus mit seltener deutlichkeit erkennen läszt.
(Grimm)

wenn die verse gelten wolten
mir, wie sie dem Naso gulten,
hätt ich längst den kettenhunden
meinen Momus beigebunden.
(Logau 1, 1, 78)

o das es dauschen gült!
(Ayrer 291. 22)

als gölts einen alten filzhut.
(Rollenh. froschm. III, 3, 11)

die helden saufen zu widerstreit ..
ir losung ist: es gilt, es gilt!
(Uhland volksl. 613)

"Wirklich nennen wir ein Ding, welches ist, ... wirklich auch ein Ereignis, welches geschieht ..., wirklich ein Verhältnis, welches besteht ... endlich wirklich nennen wir einen Satz, welcher gilt ..."
(Herbart, Logik)

"Werte gelten für etwas und für jemanden"
(Hartmann, Ethik)

Geltung, häufig gleichbedeutend mit intersubjektiver ... Verbindlichkeit, terminologisch die (solche Verbindlichkeit allererst ermöglichende) objektive Grundlage des Anerkanntseins von Sätzen, Gesetzen, Normen, Werten etc. In philosophisch noch nicht vorbelasteter Rede sagt man, dass eine Regel innerhalb einer Gruppe gelte ('in G.' oder 'in Kraft' sei), wenn unter den Gruppenmitgliedern ein Konsens darüber besteht, dass jedes von ihnen (bei Strafe von Sanktionen im Falle des Verstosses) dieser Regel folgen solle; im Falle juristischer Gesetze wird dieser Konsens vom Gesetzgeber unterstellt. Die G. einer Aussage (eines Urteils) ist dasselbe wie ihre (bzw. seine) Wahrheit ('es gilt, dass', vor allem in der mathematischen Fachsprache), die G. eines Natur- oder sonstigen empirischen Gesetzes besagt, dass es in hohem Grade bestätigt ... sei.
(Mittelstrass, Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie)